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Seit dem 28.06.2025 ist Barrierefreiheit für Verbraucher-Webshops kein Nice-to-have mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Was das konkret heißt und was passieren kann.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act") um. Drei Fragen entscheiden — für einen B2C-Webshop lauten alle drei Antworten gleich.
Erfasst ist jede Website, über die ein Verbraucher einen Vertrag abschließen kann — Warenkorb, Bestellstrecke, Kundenkonto. Auch Anfrage- und Buchungsformulare, die auf einen Vertragsschluss zielen, werden von der Praxis überwiegend darunter gefasst.
Ja — Webshop vorhandenReines B2B — also Angebote ausschließlich an Händler und Werkstätten mit entsprechender Zugangsbeschränkung — fällt nicht unter das BFSG. Sobald Privatkunden bestellen können, greift es.
Ja — Privatkunden kaufenBefreit sind für Dienstleistungen nur Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 BFSG). Für Produkte gilt diese Ausnahme ohnehin nicht.
Nein — Schwelle deutlich überschrittenDas Gesetz selbst nennt keine Pixel. Die Konkretisierung läuft über die BFSG-Verordnung (BFSGV) und die harmonisierte Norm EN 301 549 — und die verweist auf die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Das ist der Maßstab, an dem geprüft wird.
lang="de" gesetzt, fremdsprachige Passagen ausgezeichnetDas ist kein theoretisches Kriterium, sondern eine Messgröße — und beim CARGRAPHIC-Orange gibt es einen konkreten Befund. Zuerst: was die Zahl überhaupt bedeutet.
Das Kontrastverhältnis vergleicht die Helligkeit zweier Farben — Schrift gegen Hintergrund. Es wird nicht geschätzt, sondern nach einer festen Formel aus den RGB-Werten berechnet (relative Luminanz, WCAG 1.4.3). Die Skala reicht von 1:1 (beide Farben identisch, Text unsichtbar) bis 21:1 (Schwarz auf Weiß, das Maximum). WCAG 2.1 Level AA verlangt mindestens 4,5:1 für normalen Text; für große Schrift ab 24 px sowie für Bedienelemente und Icons genügen 3:1.
3,23:1 heißt konkret: dem Marken-Orange fehlen rund 28 % zum geforderten Wert. Es ist kein Grenzfall, der sich wegdiskutieren lässt — jedes Prüfwerkzeug meldet die Stelle automatisch, und ein Prüfer sieht sie in unter einer Minute. Praktisch spürbar wird das bei hellem Umgebungslicht auf dem Handy, bei älteren Displays und bei nachlassender Kontrastempfindlichkeit ab etwa 50 — betroffen ist ausgerechnet der Kaufbutton.
Warum ausgerechnet Orange? Die Farbe wirkt kräftig und signalstark, ihre gemessene Helligkeit liegt aber nah an Weiß. Genau deshalb funktioniert sie auf schwarzem Grund hervorragend (6,12:1) und auf weißem Grund nicht. Der Fehler entsteht nicht beim Farbton, sondern beim Untergrund.
Die vier Kombinationen, die auf der Website tatsächlich vorkommen — Werte nach der WCAG-Formel berechnet, nicht geschätzt:
#D63E00 erfüllt dort 4,5:1 und ist im direkten Vergleich kaum unterscheidbar. Ein zweiter CSS-Custom-Property, mehr ist es technisch nicht.
Beide Mockups sind echt bedienbar. Klicken Sie einmal in die jeweilige Box und drücken Sie dann Tab — links passiert sichtbar nichts, rechts sieht man jederzeit, wo man steht.
Hinweis: outline:none ohne Ersatz ist der mit Abstand häufigste Einzelfehler in gewachsenen Shop-Themes — meist ein Ein-Zeilen-Erbe aus einem alten CSS-Reset.
Dieselbe Produktkachel, zweimal ausgelesen. Links ohne Alt-Texte und Labels, rechts mit.
Nach § 14 BFSGV müssen die Informationen zur Barrierefreiheit auf der Website leicht auffindbar, in Textform und selbst barrierefrei bereitgestellt werden. Sie fehlt derzeit — und sie ist das Erste, was eine Behörde ohne jeden Aufwand prüfen kann.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nicht an einem Tag fertig — die Umsetzung läuft schrittweise. Bis dahin wird auf der Website offen kommuniziert, dass daran gearbeitet wird, mit einem direkten Kontaktweg für Rückmeldungen. Das ist genau das, was § 14 BFSGV unter „bekannte Einschränkungen mit Zeitplan" verlangt — und es zeigt gegenüber der Marktüberwachung nachweisbares Bemühen statt Schweigen.
Wir arbeiten an der Barrierefreiheit dieser Website
Einzelne Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Wir setzen die Anforderungen nach WCAG 2.1 AA schrittweise um. Stoßen Sie auf eine Barriere, melden Sie sie uns — wir helfen Ihnen direkt weiter.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg — eine bundesweit einheitliche Stelle, angesiedelt beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
Vor allem, wenn eine vollziehbare Anordnung der Behörde nicht befolgt wird oder eine Dienstleistung trotz Untersagung weiter angeboten wird (§ 37 BFSG). Nicht die erste Rechnung, die ins Haus flattert — aber der Deckel, wenn man die Behörde ignoriert.
Für die „kleineren" Tatbestände — insbesondere fehlende oder unvollständige Informationen zur Barrierefreiheit. Genau der Punkt, der ohne Erklärungsseite offen liegt.
Die Behörde kann anordnen, die Dienstleistung einzuschränken oder ganz einzustellen, wenn Mängel nicht fristgerecht beseitigt werden. Für einen Webshop heißt das im Extremfall: Verkauf aus.
Beschwerde eines Verbrauchers oder Verbands, Hinweis eines Wettbewerbers — oder eine Stichprobe der Marktüberwachung.
Die Behörde fordert zur Stellungnahme auf und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung.
Bleibt die Nachbesserung aus, folgt eine vollziehbare Anordnung mit konkreten Auflagen.
Erst hier greifen Geldbuße und im Extremfall die Einstellung des Angebots.
Stand der Zusammenstellung: August 2026.